Erdgeschosswohnung in Torreblanca

Torreblanca

Price
€260,000
Bedrooms
1
Bathrooms
1
Built size
53 m²
Location
Torreblanca
Reference
CGC00526

Es gibt Orte, die nicht nur in Quadratmetern gemessen werden, sondern an der Lebensqualität und der Schönheit der Sonnenaufgänge, die sie bieten. Eingebettet im Herzen des ikonischen Parque de las Presas in Fuengirola, ist diese Immobilie eine wohltuende Oase für die Sinne. Hier vermischt sich das Flüstern der Brise in den Bäumen mit dem Duft von Meersalz, der vom nur einen gemütlichen Kilometer entfernten Strand herüberweht.

Hier zu leben bedeutet, den authentischen mediterranen Lebensstil zu genießen: die Ruhe einer geschützten natürlichen Umgebung kombiniert mit einer unschlagbaren Anbindung. Nur 500 Meter zu Fuß entfernt finden Sie den Nahverkehrszug-Bahnhof Torreblanca – Ihre direkte, staufreie Verbindung zum Flughafen, ins Stadtzentrum von Málaga oder in die Innenstadt von Fuengirola. Die perfekte Mischung aus einem ruhigen Rückzugsort und der pulsierenden Energie der Costa del Sol.

Als echtes Eckobjekt ohne Nachbarn darüber ist das Gefühl von Freiheit und Privatsphäre absolut. Die Grundrisse offenbaren eine optimierte Raumaufteilung, in der jeder Winkel atmet. Das Herzstück des Hauses ist das helle Wohnzimmer, das natürlich in eine spektakuläre Terrasse übergeht, die einen kleinen, praktischen Abstellraum enthält. Ein großzügiger Raum, konzipiert für Sommerabendessen, Lesen bei Sonnenuntergang oder einfach nur den Blick auf den freien Panoramablick, bei dem das Blau des Meeres den Horizont schneidet. Die Küche, die vor weniger als zwei Jahren mit tadellosem Geschmack komplett renoviert wurde, maximiert den Platz für Feinschmecker. Das Hauptschlafzimmer ist eine Oase der Ruhe mit Einbauschrank, ergänzt durch ein komplettes Badezimmer von sehr komfortablen Dimensionen. Vergessen Sie die Parkplatzsuche nach der Arbeit oder dem Strand; zur Immobilie gehört ein Parkplatz direkt vor der Haustür.

Direkt unter dem Hauptwohnbereich und mit einem völlig separaten Eingang liegt die große Überraschung dieser Immobilie. Wir sprechen nicht von einem dunklen Keller, sondern von einem zweiten Wohnraum mit einem geräumigen Schlaf-/Arbeitszimmer und einem eigenen separaten Bad. Es ist der ideale Ort, um Gäste zu beherbergen und dabei die volle Privatsphäre für beide Parteien zu wahren, ein professionelles Büro einzurichten, eine kreative Werkstatt oder jenen ruhigen Rückzugsort, den Sie sich schon immer gewünscht haben.

Wir möchten, dass Sie diesen Schritt mit vollem Vertrauen wagen. Dieses unabhängige Studio ist derzeit nicht in der Eigentumsurkunde der Immobilie eingetragen. Die Eigentümer haben bereits den Bericht über die städtebauliche Konformität bei der Stadtverwaltung von Fuengirola angefordert, um die Machbarkeit seiner Legalisierung sicherzustellen. Der Prozess zur Legalisierung und Registrierung dieser zusätzlichen Quadratmeter ist lediglich eine Frage der Zeit, der administrativen Verfahren (Architekt, Notar und Register) und der Investition. Wir liefern Ihnen den bereits in Gang gesetzten Fahrplan, sodass Sie nur noch einen Prozess abschließen müssen, der den Wert Ihrer Investition vom ersten Tag an unweigerlich vervielfachen wird.

In Übereinstimmung mit den Offenlegungspflichten gemäß Gesetz 10/2025 vom 28. Dezember über Kundenservice und Transparenz sowie den aktuellen branchenspezifischen Vorschriften wird hiermit erklärt, dass der angegebene Preis nicht die mit dem Kauf verbundenen Kosten und Steuern enthält, die unten aufgeschlüsselt sind:

Grunderwerbsteuer (ITP): Es gilt der in der Autonomen Gemeinschaft Andalusien geltende Steuersatz (in der Regel 7 % (18.200,00 €), unbeschadet reduzierter Sätze von 3,5 %, 1,2 % oder 1 %, die je nach den persönlichen Umständen des Käufers oder den Merkmalen der Immobilie anwendbar sind). Die Steuer wird auf den Katasterreferenzwert oder den Verkaufspreis erhoben, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Notarkosten: Die Notargebühren werden gemäß der offiziellen Gebührenordnung berechnet, die in Anhang I des Königlichen Dekrets 1426/1989 vom 17. November zur Genehmigung der Notargebührenordnung festgelegt ist.

Registergebühren: Die Eintragung im Eigentumsregister wird gemäß der offiziellen Gebührenordnung in Anhang I des Königlichen Dekrets 1427/1989 vom 17. November berechnet.

Verwaltungsgebühren (Gestoría): Gebühren für die administrative Bearbeitung, Steuerabrechnung und Registereintragung belaufen sich auf [ca. 500,00 €] (inkl. MwSt.).

Maklergebühren des Verkäufers: im Verkaufspreis enthalten.

Maklergebühren des Käufers: Nicht anwendbar für diese Agentur.